1. Die Besucherordnung des Campingplatzes bezieht sich auf den vorbehaltenen Bereich für Zelte, Caravans, Bungalows und weitere Unterkunftseinheiten im Areal des Campingplatzes Stříbrný rybník, dessen Betreiber die Gesellschaft Městské lesy Hradec Králové a.s. (Stadtwälder Hradec Králové AG), mit Sitz Přemyslova Nr. 219, Hradec Králové - Nový Hradec Králové, PLZ 50008, ID: 25962523, UID: CZ25962523, ist.
2. Auf dem Gelände des Campingplatzes kann sich nur ein Bürger (Gast) einquartieren, der sich bei der Einfahrt zum Areal ordnungsgemäß anmeldet, einen Identitätsausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegt und die Unterkunftsgebühr bezahlt. Jeder in einem Zelt oder Caravan untergebrachte Gast ist verpflichtet, den Unterkunftsbeleg aus Gründen der ständigen Kontrolle sichtbar anzubringen. Der Kfz-Besitzer ist verpflichtet, am sichtbaren Teil des Armaturenbretts oder hinter der Windschutzscheibe des Fensters den Beleg der Bezahlung der Gebühr anzubringen.
3. Der Beherberger kann in Sonderfällen dem Gast eine leicht abweichende, aber vergleichbare Unterkunft zuweisen, die im Wesentlichen nicht von der verbindlich bestätigten Bestellung abweicht.
4. Der Gast kann die seitens des Beherbergers bestätigte Bestellung in schriftlicher Form stornieren oder ändern. Der Gast ist verpflichtet, dem Beherberger für die bestellte und nachfolgend stornierte Unterkunft Stornogebühren gemäß den oben angeführten Unterkunftsbedingungen zu bezahlen.
5. Beim Verlassen des Areal und bei der Rückkehr weist sich der Gast mit einer Karte, dem gültigem Unterkunftsausweis, aus.
6. Die Benutzung des Campingplatzes ist nur Bürgern gestattet, die nicht Bazillenträger sind oder an Infektions- bzw. Parasitenkrankheiten leiden, und die nicht dem Regime der erhöhten medizinischen Beobachten oder der Quarantäne unterliegen.
7. Sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde, erfolgt das Check-in ab 14:00 Uhr. Der Gast ist verpflichtet, am Abreisetag die Unterkunftseinheit spätestens bis 10:00 Uhr, den Bereich für Zelte und Wohnwagen spätestens bis 12:00 Uhr zu verlassen. Sollte der Gast diese Frist nicht einhalten, ist der Beherberger berechtigt, den Unterkunftspreis auch für den nächsten Tag in Rechnung zu stellen.
8. Ein Gast, der sich vor 6.00 Uhr morgens einquartiert, bezahlt den Preis für die ganze vorangegangene Nacht.
9. Der Gast bezahlt die Unterkunft im Voraus.
10. Bei Beendigung des Aufenthalts in der Unterkunft hat der Gast die gebrauchte Bettwäsche abzuziehen, die Leuchten auszuschalten, die Wasserhähne, Fenster und Türen zu schließen und den Schlüssel an der Rezeption oder beim Verwalter der Unterkunft abzugeben.
11. Es ist verboten, in der Unterkunft zu rauchen. Im Innern der Unterkunft ist es verboten, Möbel zu bewegen oder anderweitig den Innenraum umzugestalten. Fahrräder, Tretroller u. Ä. gehören nicht in den Wohnbereich der Bungalows.
12. Die im Camp untergebrachten Gäste haben auf Sauberkeit und Ordnung zu achten, die Schutzzonen der Wasserreservoirs zu respektieren. Das Errichten der Zelte und das Parken der Fahrzeuge ist nur in den hierfür vorbehaltenen Bereichen erlaubt. Es ist verboten, das Geschirr in den Waschräumen zu spülen. Zum Spülen des Geschirrs ist die zentrale Küche bestimmt. An den Trinkwassersäulen im Außenbereich ist das Zähneputzen mit umweltverunreinigenden Mitteln untersagt. Die Gäste sind verpflichtet, die Verordnungen des Magistrats der Stadt Hradec Králové einzuhalten.
13. Die Gäste sind ferner verpflichtet, den Hausmüll nur in die hierzu vorgesehenen Behälter an vorbehaltenen Orten zu werfen. Sonstige Abfälle dürfen nirgends auf dem Gelände des Campingplatzes deponiert werden.
14. In der Zeit zwischen 22:00 und 08:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. In der Zeit einmaliger Massenveranstaltungen ändert sich die Dauer der Nachtruhe auf der Grundlage der vom Magistrat der Stadt Hradec Králové erlassenen Ausnahme. Sofern im Camp Veranstaltungen des Campingplatzbetreibers stattfinden, wird die Nachtruhe von 01:00 bis 08:00 Uhr festgelegt.
15. Im Areal des Campingplatzes ist auch während des Tages Ruhe zu wahren, indem die übrigen Gäste nicht durch Geschrei, lauten Gesang, übermäßige Lautstärke reproduzierter Musik u. Ä. nicht belästigt werden. Bei grober und systematischer Verletzung der Ordnung droht dem untergebrachten Gast die sofortige Beendigung der Unterkunft.
16. Der Betreiber verpflichtet sich für die Dauer der Saison, d. h. von Juli bis August des jeweiligen Jahres, die Kosten für die funktionsfähigen Sanitäranlagen des Campingplatzes auch für die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu tragen. Außerhalb der angeführten Monate ist es möglich, den Betrieb der Sanitäranlagen nach Vereinbarung zu gewährleisten.
17. Im Areal des Campingplatzes ist es verboten, in übermäßigem Maße alkoholische Getränke und jedwede psychotropen Stoffe zu konsumieren. Es ist verboten, Chemikalien und Sprengstoffe in das Areal mitzubringen und hiermit zu manipulieren.
18. Das Entfachen eines Feuers ist nur an den hierzu bestimmten und vom Campingplatzbetreiber ordnungsgemäß gekennzeichneten Orten erlaubt.
19. Eine eigene Abgrenzung der Zelte durch einen Graben oder in anderer Weise ist nicht gestattet.
20. Das Waschen und die Wartung der Kraftfahrzeugen ist auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.
21. Alle Besucher und Personen, die sich auf dem Campingplatz aufhalten, dürfen die Kraftfahrzeuge nur auf den hierzu vorgesehenen Plätzen parken, und zwar auf Grundlage der Zustimmung des Campingplatzbetreibers. Der Betreiber des Campingplatzes behält sich das Recht vor, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, welches im Widerspruch zu dieser Vereinbarung, somit ohne Zustimmung an einem für das Parken nicht vorbehaltenen Ort geparkt ist.
22. Für Schäden am Eigentum des Beherbergers haftet der Gast gemäß den allgemein verbindlichen Vorschriften.
23. Aus Sicherheitsgründen ist es den Gästen nicht erlaubt, in den Objekten des Campingplatzes eigene elektrische Geräte zu verwenden. Diese Anordnung betrifft nicht kleine Elektrogeräte, die der persönlichen Hygiene dienen.
24. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Kinder ohne Begleitung Erwachsener in den Bereichen des Beherbergers zu belassen.
25. Kinderspielplätze (Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste u. Ä.) dürfen von Kindern nur in Anwesenheit einer erwachsenen Person (Eltern, Lehrerinnen u. Ä.) benutzt werden. Der Campingplatz weist die Gäste hiermit darauf hin, Kinder nicht unbeaufsichtigt auf dem Spielplatz zu belassen. Der Campingplatz Stříbrný rybník trägt keine Haftung für eventuelle Unfälle oder gesundheitliche Schäden.
26. Ballspiele und andere Sportarten dürfen nur auf dem Sportplatz oder auf den zu diesem Zweck bestimmten Plätzen betrieben werden. Alle Sportaktivitäten auf dem Campingplatz werden von den Gästen auf eigene Gefahr betrieben. Der Campingplatz Stříbrný rybník trägt keine Haftung für eventuelle Unfälle oder gesundheitliche Schäden.
27. Hunde und andere Tiere können unter der Voraussetzung untergebracht werden, dass der Besitzer auf Verlangen ihren geeigneten Gesundheitszustand nachweist (Impfausweis mit der Kennzeichnung der gültigen Impfung). Während des gesamten Aufenthalts haftet für den Hund (oder ein anderes Tier) der Besitzer. Der Preis für die Unterbringung der Tiere wird anhand der gültigen Preisliste berechnet. Die Hundebesitzer haben zu gewährleisten, dass die Hunde nicht frei herumlaufen und einen Maulkorb tragen! Der Zugang von Hunden zum Strand ist verboten. Verboten ist auch das Baden und Waschen der Hunde im Teich von der Seite des Campingplatzes aus! Der Besitzer ist zugleich verpflichtet, die Exkremente seines Hundes (eines anderen Tieres) zu entsorgen. Sollte der Hundehalter diese Bedingungen nicht einhalten, kann er mit einer Strafe bis zur Höhe von 10.000 CZK sanktioniert werden.
28. Das Baden im Teich Stříbrný erfolgt auf eigene Gefahr. Der Campingplatz trägt keine Haftung für eventuelle Unfälle oder gesundheitliche Schäden.
29. Der Campingplatz Stříbrný rybník trägt keine Haftung für eventuelle Verluste oder Schäden am Eigentum des Gastes, sofern diese nicht durch einen Mitarbeiter des Campingplatzes verursacht wurden. Für frei abgelegte Sachen haftet der Betreiber nicht.
30. Keine Fläche im Areal des Campingplatzes ist ein bewachter Parkplatz. Fahrzeuge oder sonstige Verkehrsmittel, die sich im Areal befinden, werden nicht bewacht. Der Campingplatz Stříbrný rybník ist daher nicht für ihre eventuelle Beschädigung oder Entwendung verantwortlich. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf dem gesamten Gelände.
31. Das Gelände des Campingplatzes wird durch das Kamerasystem des Campingplatzbetreibers überwacht, das an die Stadtpolizei Hradec Králové angeschlossen ist. Jeder Gast nimmt zur Kenntnis, dass er durch dieses Kamerasystem überwacht werden kann, wozu er seine Zustimmung erteilt.
32. Jeder Gast hat sich mit dieser Besucherordnung bekanntzumachen und diese einzuhalten. Mit der Bezahlung der Unterkunft oder des Tickets erklärt der Gast, dass er mit dieser Besucherordnung und den Unterkunftsbedingungen bekanntgemacht wurde.
33. Die Besucherordnung des Campingplatzes ist für alle verbindlich, die sich im Areal des Campingplatzes und in den Unterkünften aufhalten. Jede Person, die gegen die Besucherordnung des Campingplatzes verstößt, wird aus dem Areal des Campingplatzes und der Unterkunft ersatzlos ausgewiesen. Im Falle der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung des Beherbergers wird von dieser Person ein Betrag gemäß der tatsächlichen Höhe des verursachten Schadens eingefordert.
34. Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts seitens des Gastes erstattet der Beherberger das Geld nicht zurück.
35. Die Besucherordnung des Campingplatzes finden Sie in jedem Bungalow, in jedem Mobilheim, TRAMP Zelt oder an der öffentlichen Wandtafel des Campingplatzes, auf der Website des Campingplatzes und am Aushang bei der Einfahrt zum Campingplatz.