STORNO- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IN DER UNTERKUNFTSEINRICHTUNG - STANDARD
Der Gast hat bei der Buchung einer Unterkunft die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung in Höhe von 5 % des gesamten Rechnungsbetrages abzuschließen. Eine Versicherung kann zum Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen werden, nach Rechnungsstellung ist eine Versicherung nicht mehr möglich. Die Versicherung deckt anschließend 80 % der Höhe der Stornogebühren. Die Stornoversicherung bezieht sich auch auf den Fall der Erkrankung an COVID 19 aller Vertragsteilnehmer des gebuchten Aufenthalts.
Die Namensliste der versicherten Personen muss in der Reservierungsbestätigung enthalten sein.
Die Haftpflichtversicherung für Schäden in und an der Unterkunftseinrichtung deckt Schäden bis 50.000 CZK. Informationen zur Versicherung finden Sie hier:
Ausführliche Versicherungsbedingungen hier:
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